Häufige Fragen

Gut zu wissen bei Kauf und Verkauf einer Immobilie…

Ablauf beim Kauf einer Immobilie:

Bei der Suche nach einer passenden Immobilie gibt es zahlreiche Portale, auf denen Sie Immobilienangebote nach Ihren persönlichen Suchkriterien filtern und finden können.

Sie haben ein Ziel vor Augen und möchten den nächsten Schritt gehen? Dann wenden Sie sich an den Immobilienmakler. Dieser Termin findet in der Regel vor Ort in der Immobilie statt – bei konkretem Interesse kommen Verkäufer, egal ob Eigentümer oder Bauträger, mit dem Immobilienmakler und dem Kunden zu einem zweiten Termin zusammen.

Hier werden die eingereichten Unterlagen besprochen und besprochen sowie offene Fragen geklärt und Änderungs- oder Ergänzungswünsche festgehalten.

Anschließend kommt es bei Zustimmung aller Parteien zu einem Reservierungsvertrag und anschließend zu einem verbindlichen Kaufangebot.

In vielen Fällen wird sofort ein Kaufangebot gemacht. Dazu gehören alle wesentlichen Daten des Käufers/Verkäufers sowie die Daten des zu erwerbenden Objekts, einschließlich des Kaufpreises. Mit dem Kaufangebot ist der Kauf rechtsverbindlich, sobald es sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu den angegebenen Bedingungen und innerhalb der angegebenen Frist unterzeichnet wurde.

Anschließend wird es zusammen mit den Objektunterlagen zur Erstellung des Kaufvertrages an den Treuhänder, in der Regel ein Anwalt, geschickt.

Diese regelt unter anderem den Übergabetermin.

Abschließend wird der Vertrag notariell beurkundet und die Informationen an das Grundbuchamt weitergeleitet.

Wie hoch sind die zusätzlichen Anschaffungskosten?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung / eines Grundstücks fallen in der Regel folgende Kosten an, siehe ÖVI-Vordruck Nr. 13K / 11/2017:

  • 3,5 % Grunderwerbsteuer (vom Kaufpreis) 1,1 % Registrierungsgebühr (vom Kaufpreis) ggf. 1,2 % Aufnahmegebühr für ein Hypothekendarlehen (der Darlehenssumme)
  • Kosten der Vertragserrichtung: Die Kosten der Vertragserrichtung sind in der Tarifordnung des jeweiligen Auftragnehmers (Notar oder Rechtsanwalt) geregelt.
  • Hinzu kommen Barauslagen für Beglaubigungs- und Stempelgebühren. Diese Kosten liegen in der Regel zwischen zwei und vier Prozent des Kaufpreises.

Kosten für Immobilienmakler. in der Regel 3 % (des Kaufpreises) zuzüglich 20 % Umsatzsteuer

PDF ÖVI-Formular Nr. 13K / 11/2017

Wann erfolgt die Übergabe und wann gehört mir die gekaufte Immobilie?

In der Regel wird ein Übergabetermin mit einem Rechtsanwalt/Notar vereinbart, der den Kaufvertrag aufsetzt. Zu diesem Zeitpunkt ist der vereinbarte Kaufpreis an den Verkäufer zu überweisen, danach erfolgt die Schlüsselübergabe. In den meisten Fällen wird dies über ein Treuhandkonto seitens des handelnden Treuhänders, des Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt. Er verwaltet die Gelder und gibt die Mittel frei, sobald alle Rahmenbedingungen erfüllt sind.


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